Novellierung EnEV 2014
Wussten Sie schon, dass ab 1. Mai 2014 u.a. folgende Änderungen in Kraft treten:
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Mai 2014 keine Besichtigung zum Verkauf oder zur Vermietung von Immobilien ohne Vorlage des Energieausweises mehr stattfinden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 15.000,- € geahndet!
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung des Energieausweises!