LEISTUNGSANGEBOT
Erstellung von Verkehrswertgutachten für:
Unbebaute Grundstücke
- Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)
- baureifes Land
Bebaute Grundstücke
- Ein-/ Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Gewerbeimmobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser
Grundstücksgleiche Rechte
- Wohnungs- und Teileigentum, (z.B. Eigentumswohnungen)
- Erbbaurechte
Rechte und Belastungen am Grund und Boden
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Altenteilsregelungen mit / ohne Pflegeverpflichtung
- Verrentung von Kaufpreisen
- Kapitalisierung von Renten
Bewertungs-Sonderfälle
- Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich
- Prüfung von Immobilien-Kapitalanlagen
- Zwangsversteigerung
- Ermittlung von Versicherungswerten
- Ermittlung von Beleihungswerten
Energieausweise
- ab dem 1. Mai 2014 tritt die Novellierung der EnEV 2014 in Kraft.
- der Energieausweis muss bei der 1. Besichtigung unaufgefordert dem Interessenten bei Vermietung und/Verkauf vorgelegt werden!
- alle kommerziellen Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Eckdaten des Energieausweises enthalten
- Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 15.000,- € geahndet